Impfungen angeblich ab Juni 2021

  • Ab Juni sollen endlich auch Privatärzte gegen SARS-CoV-2 impfen dürfen, so Die Zeit am 29.04.2021. Das habe das Bundesgesundheitsministerium zugesagt, berichtete Dr. Christoph Gepp, stellvertretender Vorsitzender des Privatärztlichen Bundesverbandes (pbv), auf Anfrage des Kölner Stadt-Anzeigers. Das Ministerium habe den Verband beauftragt, eine Infrastruktur aufzubauen, mit der die durchgeführten Impfungen zentral an das Robert-Koch-Institut gemeldet werden können.
  • Bislang ist es Apothekern noch bei Strafe verboten, Impfstoffe an freie Ärzte oder Betriebsärzte abzugeben. Der Impfstoff gegen SARS-CoV-2 steht in Deutschland seit dem 31.03.2021 exklusiv dem Gesprächspartner von Jens Spahn aus der Nacht vom 30.03. auf den 31.03.2021 und der durch ihn vertretenen Gruppe zur Verfügung.
  • Warten wir ab, ob dem Bundesgesundheitsminister oder dem Vizekanzler in der Zwischenzeit weitere Schikanen einfallen, mit denen die Impfung von Privatpatienten durch ihre eigenen Hausärzte behindert werden können. Wir haben in den letzten Wochen viel über Lobbyismus im deutschen Gesundheitswesen gelernt.

Impfung hin, Impfung her

  • In etwa 3 Wochen werden wir auch in unserer Praxis gegen SARS-CoV-2 impfen können, wird heute Morgen kolportiert. Was soll man glauben?
  • Angeblich habe das Bundesgesundheitsministerium Zertifikate der Landesärztekammern akzeptiert. Angeblich habe man ein Verfahren gefunden, um den Status aller Geimpften auch in Privatpraxen und bei Betriebsärzten zu erfassen.
  • Hoffnung hat man ja gern. Also, dann hoffen wir mal.

Sehr gern.

  • Bei Bundesminister Spahn herrscht Mangel an Impfstoff, aber niemals Mangel an Begründungen.
  • Sehr gerne möchte er auch Privatärzte impfen lassen. Eine zwingende Voraussetzung sei jedoch, dass es eine sichere Authentifizierung von Arztpraxen gibt, die tatsächlich Impfungen durchführen. Im Gegensatz zu Kassenärzten gäbe es bei Privatärzten doch keine einheitliche Praxisnummer über die lebenslange Arztnummer (LAN) hinaus. Die LAN existiere allerdings auch für Ärzte, die schon lange Jahre nicht mehr als Ärzte tätig sind und weise Privatärzte somit nicht als niedergelassen aus.
  • Wie haben die Apotheken das bislang nur hinbekommen?
  • Wieso klappt das alles bei den anderen Impfstoffen, nur bei Impfstoff gegen SARS-CoV-2 nicht?
  • Gestern schickte mir übrigens meine Landesärztekammer unaufgefordert ein Zertifikat. Es weist mich als niedergelassen und meinen Betrieb als eine Arztpraxis aus. Mit diesem Zertifikat könne ich mich und meine Mitarbeiterinnen beim Impfzentrum melden. Wir würden dann bevorzugt geimpft. Was alles möglich ist…

Infektionsschutzgesetz 2021: riskant

Gesetze und Verordnungen zur Pandemie gibt es im Überfluss. Deutschland mag schlecht beim Impfen sein. Es mag eine Strategie fehlen, sogar ein Ziel. Deutschland mag schlecht ausgestattete Schulen und mangelhafte Gesundheitsämter haben. Neue Corona-Regeln haut Deutschland wie am Fließband raus.

Am 24.01.2020 schrieb ich: „Eine Gesellschaft
- ohne wissenschaftlich begründete Strategie
-
ohne entsprechende Infrastruktur und
-
ohne zentralisierte Verantwortung und
-
ohne klare Kommandostrukturen
wird von SARS-CoV-2 und CoVID-19 vor schier unlösbare Probleme gestellt.

Jetzt gibt es in Deutschland etwas, das auf den ersten Blick meinem damaligen Hinweis zu entspricht. Gestern nämlich wurde der Entwurf zur Novelle 2021 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dem Bundeskabinett vorgelegt. Bringt dieses Gesetz den Durchbruch in der Bekämpfung der Pandemie?

Im Zentrum des Gesetzentwurfes steht § 28b IfSG. Er legt die Kompetenz für die sogenannte „Corona-Notbremse“ zentral und allein in die Hand der Bundesregierung. Das neue IfSG erlaubt tief einschneidende Maßnahmen für rund 83 Millionen Menschen.

Zentralisierte Verantwortung, klare Kommandostruktur? Handeln und Befugnis der Bundesregierung werden von nur noch einem einzigen Messwert abhängen, der Inzidenz. Leider ist die Inzidenz ausgerechnet die Rechengröße, deren Wert zur Steuerung der Pandemie am zweifelhaftesten ist.
Inzidenzzahlen in Deutschland basieren auf dem Ergebnis unsystematischer, wöchentlich aufaddierter Testungen in der Größenordnung von ca. 1,1 bis 1,6 Millionen Tests pro Woche. Systematische Testungen wie in der Marktforschung gibt es bei Corona nicht. Der Positivanteil lag dabei laut RKI zuletzt (KW 13/2021) bei 11,1 Prozent aller Tests. An Wochenenden und an Feiertagen arbeiten die Gesundheitsbehörden auch in der Pandemie nur eingeschränkt. Dies allein führt regelmäßig zu medizinisch nicht erklärbaren Schwankungen der Inzidenz. Ich habe oft gesagt, dass man in einer Pandemie so nicht arbeiten kann.

Nach dem Urteil nicht weniger Juristen schießt der Entwurf des neuen IfSG deutlich über jede Grenze der Verhältnismäßigkeit hinaus.

Eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 21.00 bis 05.00 Uhr wird bundeseinheitlich eingeführt (§ 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG). Dies ist zunächst eine Nichtachtung der Jurisprudenz. Nächtliche Ausgangssperren wurden zuletzt von mehreren Gerichten für unwirksam erklärt. Es ist aber auch zweifelhaft, ob sie Neuinfektionen überhaupt verhindern können.

Ansteckungen an SARS-CoV-2 finden vor allem in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr statt. Halten Sie ausreichend Abstand von anderen Menschen, ist der Aufenthalt im Freien fast immer unbedenklich. Sind Sie selbst tagsüber im Homeoffice, Ihre Kinder aber in ungeschützten Schulen und im ÖPNV, dann stecken Sie sich natürlich abends und nachts und zuhause an. Wo sonst?

Was „Notbremse“ genannt wird, heißt beispielsweise: Private Zusammenkünfte auch im privaten Raum sollen mit höchstens einer weiteren Person zulässig sein (§ 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG).
Die geplante, starre Regelung einer bundeseinheitlichen Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen lässt vollkommen außer Acht, dass der Inzidenzwert ein nahezu willkürliches und zudem manipulierbares Instrument zur Messung des Infektionsgeschehens ist.

Insgesamt ist das neue Infektionsschutzgesetz auf die Verwaltung der epidemischen Lage ausgerichtet, nicht auf ihre Beseitigung. Kalkuliert wird im neuen IfSG mit Inzidenzen über 200. Dies mag wieder dem Impfstoffdebakel und dem Fehlen von Strategie und Ziel geschuldet sein. Niemand jedenfalls beschließt solch ein Gesetz nur für drei Monate. Die Bundesregierung rechnet anscheinend mit einer noch langen Pandemie durch SARS-CoV-2. Vermutlich hat sie in diesem Punkt sogar recht.

Die Bundesregierung tut aber so, als beruhe die schlechte Lage Deutschlands in der Pandemie auf den Strukturen des Föderalismus. Hätten Ministerpräsidenten und Landräte nichts mitzureden, so die These, wäre die Pandemie schon vorbei. Ist das so?

Für das Impfstoff-Desaster 2021 war nicht Ihr Landrat zuständig. Dass 2020 zur Lebensverlängerung Stoff-Fetzen als Alltagsmasken eingesetzt wurden, hat sich nicht Ihr Ministerpräsident ausgedacht. Gleiches gilt für die nutzlosen, vielleicht sogar gefährlich eingesetzten Antigen-Schnelltests des Jahres 2021.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20 Abs. 1 GG)


Dass es mit den abstrusesten Hygienekonzepten alle drei Wochen eine neue Corona-Verordnung für Schulen gibt, verantwortet zwar Ihr Kultusminister. Der Kultusminister des Nachbarbundeslandes macht das aber ebenso. Sind Sie sicher, dass es die Bundesbildungsministerin besser machen wird? Sind Sie sicher, dass die nächste Bundesregierung kompetenter ist?

In der Pandemie haben Politiker nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder, der Landkreise und auch der Städte versagt. Das lag aber an den konkreten Akteuren und nicht am Föderalismus selbst.

Für die Jüngeren: Der Föderalismus ist ein leidvoll errungenes Bekenntnis zur Machtbegrenzung und Machtverteilung sowie zum Vorrang der Regelung auf tiefstmöglicher Ebene. Dieses Prinzip hat sich trotz jeder Krise seit 1949 bewährt. Was wir brauchten, wäre eine zentrale Strategie gegen die Pandemie und ein gemeinsames Ziel. Die Pandemiebekämpfung und die Erreichung dieses Ziels erfordern vor Ort und in den Ländern Flexibilität.

Das angestrebte Nebeneinander von neuem Infektionsschutzgesetz und alten Verordnungszuständigkeiten von Bund und Ländern wird sowohl für den Bürger als auch den Verordnungsgeber endgültig ein unüberschaubarer Flickenteppich von Regelungen sein.

Die Regelungen des neuen IfSG können sich zudem mit dem Inzidenzwert „über Nacht“ durch einen Automatismus ändern. Rücksicht auf die Besonderheiten der Region oder das Zustandekommen dieser Werte nimmt das neue Gesetz nicht. Der Fehler ist grob. Ein lokaler Ausbruch in einer Schule erzwingt dann die Ausgangssperre in der Nacht.

Wenn demnächst der Großteil der Arbeitgeber und der Schulen eine oder mehrere Antigen-Schnelltestungen der Arbeitnehmer oder Schüler durchführen muss, wird die Anzahl der (falsch-)positiven Tests sprunghaft ansteigen. Derzeit gibt es allein etwa 10,9 Millionen Schüler in Deutschland. Benutzt werden qualitativ zumeist minderwertige, vom Paul-Ehrlich-Institut nicht kontrollierte, und zudem in fast allen Fällen falsch eingesetzte Tests. Medizinisch bedeuten die Ergebnisse wenig. Für unsere freiheitliche Grundordnung bedeuten sie viel.

Der neue § 28b IfSG wird auf unabsehbare Zeit für automatisierte Durchgriffe des Bundes sorgen, ohne erkennbaren Nutzen für die Bewältigung der Pandemie und nur aufgrund des Anschlagens jedweden Tests.

Vollkommen ausgeblendet werden

  • die medizinische Betrachtung der diagnostischen Probleme
  • die Beachtung der konkreten Gesundheitsversorgung vor Ort
  • die Testpositivrate
  • die Ausstattung aktiv handelnder Betriebe, Schulen und Tagesstätten mit Technik zum Schutz vor einer Infektion
  • die regional verfügbare Behandlungskapazität, insbesondere in der Intensivmedizin

Mit einem manipulierbaren Automatismus wird der Exekutive auf Bundesebene mit dem neuen Infektionsschutzgesetz eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Das neue IfSG ist ein unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz. Als solches bedarf es keiner gerichtlich anfechtbaren Umsetzung durch die Exekutive mehr. Der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ist damit ausgeschaltet.

Dies hat mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen unserer parlamentarischen Demokratie, mit Föderalismus und mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht mehr viel gemein.

Schlechtes Regieren rechtfertigt nicht die Beseitigung unserer Verfassung. Schlechte Gesetze lösen kein Problem. Niemand überwindet die Pandemie, indem er das Grundgesetz mit Füßen tritt.

Wir brauchen Strategen und Strategien. Wir brauchen Wissenschaft und Forschung, die uns mit Fakten zur Pandemie versorgen. Wir brauchen Politiker, die sich nicht als Ärzte aufspielen. Wir brauchen für die Schulen und die Kindertagesstätten technischen Schutz. Wir müssen unser Leben und die Gesellschaft anpassen, damit wir menschlich leben können trotz SARS-CoV-2.

Wenn der Bund hier steuern will, bittesehr! Gerne auch mit einem gut durchdachten, verfassungskonformen Gesetz. Die Pandemie bedroht uns alle.
Ein medizinisch wirkungsloses Gesetz, das nur den Föderalismus aushebelt, brauchen wir nicht.