Lauterbach-Buschmann-Gesetz ohne Evidenz

Neue Empfehlungen gibt es von der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) im Robert-Koch-Institut. Weil sie verbindlich sind, werden sie im folgenden wörtlich zitiert:
  • Es gibt keine ausreichende infektionsepidemiologische Evidenz, dass das dauerhafte routinemäßige Tragen von FFP2-Masken im Hinblick auf die Verhütung nosokomialer Infektionen dem Tragen eines medizinischen MNS überlegen ist.
  • Das dauerhafte routinemäßige Tragen eines medizinischen MNS ist im Regelfall die angemessene Alternative zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske bedarf der besonderen Indikation und muss im Hygieneplan geregelt werden.
  • In der aktuellen Phase der Pandemie liegt keine ausreichende infektionsepidemiologische Evidenz dafür vor, dass für das Erreichen des angestrebten Schutzzieles außerhalb von Ausbruchssituationen eine generelle mindestens dreimal wöchentliche Testung aller Beschäftigten erforderlich ist.
  • Ob die Testung asymptomatischer Beschäftigter mit Patientenkontakt einen zusätzlichen Nutzen im Hinblick auf die Reduktion nosokomialer SARS-CoV-2-Übertragungen hat, hängt stark von den Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. lokale/regionale Inzidenz, Patientenpopulation). Daher sollte der zu erwartende Nutzen in einer Risikobeurteilung unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals vor Ort bewertet und in einem Testkonzept festgelegt werden.
Das neue Infektionsschutzgesetz setzt das Gegenteil voraus. Man kann nur hoffen, dass die Klarstellungen der KRINKO Herrn Dr. Marco Buschmann (Bundesjustizminister, FDP) eine Lehre sind und dass der Bundeskanzler Herrn Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach (Bundesgesundheitsminister, SPD) in absehbarer Zeit entlässt.

Informationen vor Ihrem Impftermin


Liebe Patienten,

in wenigen Tagen können endlich auch wir Privatärzte mit
Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 beginnen.

Wenn Sie bereits einen Termin für sich selbst vereinbart haben, laden Sie sich bitte vor jedem Impftermin zwei Dokumente des Robert-Koch-Instituts herunter. Lesen Sie diese Dokumente genau durch. Füllen Sie die entsprechenden Stellen mit Ihren eigenen Daten und Angaben aus. Bitte drucken Sie danach die Dokumente aus und unterschreiben Sie sie. Wir benötigen sowohl den Aufklärungsbogen als auch Ihre Einwilligungserklärung vor der Impfung. Halten Sie diese Dokumente also bitte an Ihrem Impftermin zur Übergabe an mich bereit.

Patienten, die mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) geimpft werden, benötigen folgende Dokumente:
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Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
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Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff

Wer mit COVID—19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wird, lade hingegen die folgenden Dokumente von der Website des RKI:
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Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff
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Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff

Rufen Sie mich bei allen Fragen jederzeit an.

Bitte installieren Sie vor der Impfung die App
safevac des Paul-Ehrlich-Instituts. Melden Sie jegliche Impfreaktion über diese App.

Wenn Sie noch keinen Termin erhalten haben, dann registrieren Sie sich für eine Impfung bitte mit Hilfe unseres
Kontaktformulars. Nennen Sie dort Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Adresse. Wir benötigen von Ihnen auch Ihr Geburtsdatum, Ihre e-Mail-Adresse und Ihre Mobiltelefonnummer. Sie wissen selbst am besten, ob uns diese Informationen bereits vollständig vorliegen.

Herzliche Grüße

Dr. Wolfgang Stock