War es CoVID-19?

  • Etliche Patienten hatten im letzten Vierteljahr suspekte Kombinationen von Symptomen. Einige sind einer eigentlich sinnvollen Labordiagnostik entgangen, weil das Robert-Koch-Institut oder das lokale Gesundheitsamt behaupteten, sie könnten gar nicht von SARS-CoV-2 Betroffene sein.
  • In den Wochen danach bremste ich. Zu unklar war, was der allgemein eingesetzte PCR-Test überhaupt nachwies. Zu unklar war, was der Antikörper-Test von Eurimmun taugte. Auch zur Qualität des Tests von Roche war nichts bekannt.
  • Scharlatane nutzten ihre Chance. Selbst manche Kassenarzt-Praxen verkauften "Schnelltests". Die Ergebnisse waren für die intellektuelle Mülltonne. Das Geld der Patienten war weg.
  • Von der nächsten Woche an können wir Ihnen nun seriöse Laboruntersuchungen anbieten. Eine ganze Testbatterie steht uns und unseren Korrespondenzlaboratorien nun zur Verfügung. Von jetzt an können wir zweifelsfrei feststellen, ob Sie sich infiziert hatten und ob es CoVID-2019 war, woran Sie gelitten haben. Vereinbaren Sie ab dem Dienstag nach Pfingsten gerne Ihren Diagnosetermin.

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

  • Labore sollen ab jetzt Untersuchungsergebnisse aller Menschen an die Gesundheitsämter weitergeben, die auf SARS-CoV-2 sowie das seit 2002 bekannte SARS-Coronavirus getestet werden – also auch die negativen Testergebnisse. Die Labore sollen den Namen und das genaue Geburtsdatum des jeweiligen Betroffenen zwar pseudonymisieren, aber den Geburtsmonat sowie das Geschlecht und den Wohnort übermitteln. Betroffen sein könnten hiervon langfristig wohl Millionen Menschen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber sieht hierbei einen Eingriff in die Grundrechte einer „eklatanten Anzahl von Betroffenen“, wie er mitteilte. Die Grundlage, auf der dieser Eingriff erfolgen solle, sei nicht ersichtlich. Er halte ihn deshalb weder für erforderlich, noch für verhältnismäßig.
  • Kelber zufolge handelt es sich auch bei in einer nicht-namentlichen Meldung enthaltenen Angaben noch immer um personenbezogene Daten. Demnach sind diese besonders schützenswert. „Die dürftigen Angaben in der Begründung deuten darauf hin, dass eine rein statistische Erfassung den Zweck ebenso erfüllen würde“, schrieb der Datenschützer.
  • In seiner Stellungnahme sprach er zudem einen Punkt an, der in Frage stellt, ob die Regelung derzeit überhaupt sinnvoll umgesetzt werden kann. Denn womöglich wird sie Gesundheitsbehörden vor massive Probleme stellen. Mehr als 90 Prozent aller Coronavirus-Tests fielen nach Angaben des Robert Koch-Instituts derzeit negativ aus, so Kelber. „Eine Meldepflicht würde also zu einer enormen Zunahme der Meldungen führen.“