Impfstoff exklusiv an Kassenärzte

  • Der bis heute gültige Entwurf der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) sah keine Beschränkung der Arztpraxen vor, die gegen CoVID-19 impfen. Gemäß der Verordnung haben bislang auch die Apotheken für alle Arztpraxen bestellt.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am Abend des 30.03.2021 im Rahmen einer Videokonferenz davon abweichend festgestellt, dass ab heute exklusiv Kassenärzte in die sogenannte nationale Impfstrategie eingebunden werden sollen.
  • Dies soll durch eine Allgemeinverfügung des BMG geregelt werden, die zeitgleich mit der CoronaImpfV am 31.03.2021 bekannt gegeben werden soll. Neue Impfverordnung und Allgemeinverfügung treten (kein Scherz) am 1. April 2021 in Kraft.
  • Die Allgemeinverfügung wird festlegen, dass Apotheken CoVID-19-Impfstoffe nur an Kassenärzte abgeben dürfen. Andere Bestellungen dürfen nicht beliefert werden. Zuwiderhandeln ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
  • Dies bedeutet, dass auch die bereits erfolgten Bestellungen von CoVID-19-Impfstoffen von Ärzten für die KW 14 (Woche nach Ostern) nicht an freie Ärzte in eigener Hausarztpraxis ausgeliefert werden dürfen.
  • Der für die Privatärzte bestellte Impfstoff muss somit von der Apotheke gleichmäßig auf die Kassenärzte verteilt werden, die in der Apotheke bestellt haben, jedoch aufgrund der Kontingentierung nicht die bestellte Menge erhalten haben. Wichtig sei trotzdem, dass Arztpraxen nicht unaufgefordert mehr Impfdosen erhalten, als sie bestellt haben. Davon betroffene Ärzte seien von der Apotheke unverzüglich über die Änderungen zu informieren, da dies für die Terminvergabe wichtig ist.
  • Sollte es einer Apotheke nicht möglich sein, so zu verfahren, sei diese gebeten, mit dem Großhandel Kontakt aufzunehmen.
  • Das vorstehende Verfahren, das für die Bestellungen in der KW 13 (Woche vor Ostern) anzuwenden ist, sei mit PHAGRO und KBV abgestimmt.
  • Ab sofort dürfen Apotheken auch keine Bestellungen von Ärzten annehmen, die nicht Kassenärzte sind.
  • Die Politik der Bundesregierung orientiert sich anscheinend nicht am Wohl der Menschen, sondern an Lobby-Interessen und Machtspielchen im Gesundheitsressort.
  • Maskenskandale, Impfskandale, Mauscheleien. Wir nehmen Kenntnis vom jüngsten Skandal des Hauses von Jens Spahn. Die Corona-Politik der schwarz-roten Bundesregierung hat jede Glaubwürdigkeit eingebüßt.
  • Bleiben Sie doch einfach nachts zu Hause. Machen Sie ein paar Schnelltests mehr. Und halten Sie sich auf jeden Fall sofort an alle Regeln. Morgen gelten sie vielleicht schon nicht mehr.
  • Wir hätten Sie gerne geimpft.

Virus mit Moral

Wir haben gestern staunend gelernt, dass SARS-CoV-2 vom 2. November an Menschen in Gaststätten und Kirchen befallen, Schüler und Lehrer an deutschen Gymnasien aber verschonen wird. Es wird im November 2020 gefährlich sein, wenn Menschen aus mehr als zwei Hausständen gemeinsam öffentlich zusammen sind, es sei denn, sie befänden sich auf dem Schulweg in Bus oder Bahn. Das Virus schlägt zu, wenn im privaten Bereich mehr als 10 Menschen beisammen sind. Im Klassenraum wird das nicht so sein. Im Krankenhaus werden Ärzte und Pfleger trotz FFP3-Maske infiziert werden. In der Schule bietet jedwede Maske aber vollständigen Schutz.

SARS-CoV-2 hat also Moral. Ich gestehe, ich wusste das nicht. Wir müssen hoffen, dass das Virus immer genau erkennt, mit welcher Absicht und wozu wir im November unterwegs sind. Das fällt ja sogar dem Finanzamt schwer.

Die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin ließ Fragen offen: Sind Schüler, die ihre Hausaufgaben vergessen haben, eigentlich auch von einer Alltagsmaske geschützt, oder fällt deren Kontakt zu den Mitschülern in den privaten Bereich? Was ist, wenn im Bus unerkannt eine Person mitfährt, die gar nicht aus der Schule, sondern von einer Party kommt?

Wir selbst kommen - schon wegen dieser Grenzfragen - gar nicht um die Unterstützung des Virus bei seiner Arbeit herum.

Damit beginnt der ernstere Teil: Bitte zögern Sie nicht bei der Mitteilung eines positiven Testergebnisses. Lassen Sie Klassenlehrer oder die Schulleitungen oder mich ganz schnell wissen, dass in Ihrem Haushalt eine Person positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, falls dies so ist.

Es kann jeden von uns treffen. Infektionen mit SARS-CoV-2 sind keine Schande, die man verschweigen muss.

Wir müssen uns als von der Schule Betroffene selbst und gegenseitig schützen. Warten Sie nicht auf das Gesundheitsamt! Die offiziellen Regeln und die Behörden helfen uns ab November 2020 nicht mehr. Die eigentliche Schande ist, wie fahrlässig man Schüler und Lehrer Risiken aussetzt, die man außerhalb der Schule für nicht mehr vertretbar hält.

Bitte lassen Sie keines Ihrer Kinder zur Schule gehen, falls auch nur eine einzige Person Ihres Haushalts eine Quarantäneauflage oder eine Isolationsanordnung erhalten hat. Gehen Sie in diesem Fall auch selbst nicht zum Unterricht.

Angesichts des fehlenden technischen Schutzes vor Infektionen in der Schule und angesichts der offensichtlichen Überforderung der zuständigen Behörden wäre ab November der Präsenzunterricht nicht mehr zu verantworten, sobald auch nur ein einziges Kind einer Klasse oder eines seiner Haushaltsmitglieder mit dem neuen Coronavirus infiziert ist.

Was Deutschland hilft

Die für heute geplanten Beschlüsse der Regierungen von Bund und Ländern bedeuten das faktische Aus für die Schule Pestalozzis und den öffentlichen Nahverkehr.

In der Beschlussvorlage des Bundes für die Videokonferenz von Kanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder heißt es, der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit deutschlandweit solle nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein.

So funktioniert ein Schulbus nicht.

Vielleicht gilt die Beschlussvorlage aber für Schüler und Arbeitnehmer nicht. In diesem Fall wäre eine Art Nichtangriffspakt mit
SARS-CoV-2 nötig, der den Befall von Schülern und Arbeitnehmern in Deutschland ausschließt. Vielleicht sitzt das Virus ja bereits in der um 13.00 Uhr beginnenden Videokonferenz.

Die Beschlüsse bedeuten auch das Aus für weite Teile der Gastronomie. Sie gelten für ausnahmslos alle der gut kontrollierbaren Restaurants. Prof. Karl Lauterbach hat bereits gefordert, auch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben. Er will kontrollieren lassen, ob es außerhalb der geschlossenen Restaurants zu privaten Bewirtungen kommt.

Was insgesamt wie eine Comedy anmutet, ist ein ernst gemeinter Versuch der Regierenden, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Natürlich geht das so nicht. Was heute beschlossen wird, erzeugt allenfalls Verdruss. SARS-CoV-2 beeindrucken derartige Beschlüsse nicht.

Politik versagt

  • Die Ministerpräsidenten aller Bundesländer und die Bundeskanzlerin tagten am 14.10.2020 in Berlin. In dieser Runde einigte man sich auf Beschränkungen des privaten Umgangs und auf Restriktionen für die Gastronomie.
  • Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Der ÖPNV wurde vom Berliner Bürgermeister Müller in der Pressekonferenz am Abend ausdrücklich als „gut kontrolliert“ bezeichnet. Das grenzt an Realitätsverlust.
  • Die exponentielle Verbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland wird durch die Beschlüsse der Regierungsrunde nicht verhindert werden. Unsere politischen Führer wirken hilflos. Die Gesundheitsämter verlieren die Kontrolle über die zweite Welle.
  • Bitte ergänzen Sie in den nächsten Tagen Ihre Vorräte und Ihre Medikamente. Rechnen Sie mit vielen Kranken auch in Ihrem persönlichen Umfeld und mit exorbitant hohen Kosten für unser Land. Bleiben Sie in diesem Winter zuhause, wann immer Ihnen dies möglich ist.