Omikron

Was wissen wir bislang über das Coronavirus Omikron?
  • kein sicherer Nachweis durch Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2
  • keine nennenswerte Schutzwirkung der Impfstoffe gegen SARS-CoV-2
  • keine nennenswerte Schutzwirkung der Antikörper nach CoVID-19
  • keine erkennbaren Vorläufer aus der Reihe der Varianten von SARS-CoV-2
  • infektiös für mehr als 300 Tierarten und den Menschen
  • rasante Ausbreitungsgeschwindigkeit
  • milde Krankheitsverläufe
  • Omikron ist überall.
  • keine nennenswerte Infektion der Lunge
  • Omikron ist möglicherweise nur ein sehr entfernter Verwandter jenes Virus, der im Dezember 2019 Schrecken in Wuhan verbreitete. Ob man es überhaupt den SARS-Coronaviren (SARS = severe acute respiratory syndrom) zuordnen sollte, bleibt Gegenstand weiterer Beobachtung.
  • Quarantäne für Kontaktpersonen ist sinnlos und nutzlos.
  • Selbst die Isolation Infizierter hat nur einen geringen Nutzen.
  • Nichts schützt vor einer Infektion.
  • Dass Impfungen gegen SARS-CoV-2 vor schweren Verläufen einer Infektion mit Omikron helfen, ist unbewiesen.
  • Omikron sieht nach einem neuen Serotyp Coronavirus aus, vor dem man sich nicht annähernd so fürchten muss, wie vor SARS-CoV-2.

Infektion und Familie

  • Die Corona-Pandemie hat nicht nur Folgen für Erkrankte.
  • Wie wichtig es ist, dass sich kein Mitglied der Familie, speziell kein Kind, mit SARS-CoV-2 infiziert, zeigt exemplarisch die Geschichte eines bereits vollständig mit dem BioNTech/Pfizer-Impfstoff geimpften Ärzte-Ehepaars. Ihre Tochter hatte sich mit dem Virus infiziert. Das zuständige Gesundheitsamt traf eine Absonderungsanordnung.
  • Nicht infizierte Familienangehörige dürfen bei solch einer Anordnung keinen Kontakt mehr zu den Infizierten oder Erkrankten haben. Auch die Betreuung erkrankter Kinder durch ihre Eltern wird untersagt. Quarantäne wird auch für die übrigen Mitglieder des Hausstands verhängt. Ihnen ist für die Dauer der Quarantäne ggf. auch die Ausübung ihres Berufs nicht erlaubt. Dies gilt auch für geimpfte Personen und auch, wenn mehrfach konkret nachgewiesen wird, dass keine Infektion stattgefunden hat.
  • So ging es dem Elternpaar, wie der Beschluss des VG Neustadt 5/2021 vom 16.03.2021 zeigt.
  • Es lohnt sich also auch für die Eltern, kein infiziertes Kind zu haben. Mit Blick auf die Präsenz in unzureichend geschützten Schulen ist das relevant.