Lauterbach-Buschmann-Gesetz ohne Evidenz

Neue Empfehlungen gibt es von der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) im Robert-Koch-Institut. Weil sie verbindlich sind, werden sie im folgenden wörtlich zitiert:
  • Es gibt keine ausreichende infektionsepidemiologische Evidenz, dass das dauerhafte routinemäßige Tragen von FFP2-Masken im Hinblick auf die Verhütung nosokomialer Infektionen dem Tragen eines medizinischen MNS überlegen ist.
  • Das dauerhafte routinemäßige Tragen eines medizinischen MNS ist im Regelfall die angemessene Alternative zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske bedarf der besonderen Indikation und muss im Hygieneplan geregelt werden.
  • In der aktuellen Phase der Pandemie liegt keine ausreichende infektionsepidemiologische Evidenz dafür vor, dass für das Erreichen des angestrebten Schutzzieles außerhalb von Ausbruchssituationen eine generelle mindestens dreimal wöchentliche Testung aller Beschäftigten erforderlich ist.
  • Ob die Testung asymptomatischer Beschäftigter mit Patientenkontakt einen zusätzlichen Nutzen im Hinblick auf die Reduktion nosokomialer SARS-CoV-2-Übertragungen hat, hängt stark von den Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. lokale/regionale Inzidenz, Patientenpopulation). Daher sollte der zu erwartende Nutzen in einer Risikobeurteilung unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals vor Ort bewertet und in einem Testkonzept festgelegt werden.
Das neue Infektionsschutzgesetz setzt das Gegenteil voraus. Man kann nur hoffen, dass die Klarstellungen der KRINKO Herrn Dr. Marco Buschmann (Bundesjustizminister, FDP) eine Lehre sind und dass der Bundeskanzler Herrn Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach (Bundesgesundheitsminister, SPD) in absehbarer Zeit entlässt.