Kassenpraxen frei von SARS-CoV-2

  • Hessische Kassenärzte müssen Patienten mit Sorgen wegen SARS-CoV-2 ab dem 09.03.2020 nicht mehr in ihren Praxen behandeln. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und das Hessische Sozialministerium einigten sich auf die Einrichtung mehrerer zentraler Anlaufstellen, die für die Kassenärzte im Rahmen des Sicherstellungsauftrags der KV für alle Patienten geöffnet werden.
  • Maßnahmen und Methoden selbst ändern sich nicht.
  • Es werden lediglich die Kassenpraxen entlastet, was natürlich sinnvoll ist. Die Eindämmung einer Epidemie bei gleichzeitiger Gefährdung der Praxen war unmöglich.