Gefahr durch Aerosole im Klassenraum

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  • SARS-CoV-2 wird durch Aerosole übertragen. SARS-CoV-2 kann in der Luft bis zu drei Stunden nach der Aerosolisierung lebensfähig bleiben, auf Plastik und anderen Oberflächen bis zu drei Tage lang (van Doremalen et al).
  • Beim gemeinsamen Aufenthalt mit einem Infizierten in einem Innenraum hängt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion bei fehlender technischer Schutz-Ausstattung hauptsächlich von der Dauer dieser Begegnung ab (Lelieveld et al).
  • Will man eine Infektion vermeiden, muss man Infizierten so gut es geht aus dem Weg gehen. Notwendige Begegnungen sollten so kurz wie möglich sein. In Schulen und in Kindertagesstätten gelingt das nicht. Hier sind viele Kinder und viele Jugendliche sowie etliche Erwachsene auf engstem Raum beieinander.
  • Umso wichtiger ist dort die Desinfektion. Oberflächen und Luft müssen vom Erreger befreit werden. Das Tragen simpler Masken gaukelt Schutz nur vor. Vor kontaminierten Aerosolen schützen selbst FFP3-Masken nicht zuverlässig (Ueki et al). Zudem sorgen Masken selbst für Gesundheitsprobleme. Nicht umsonst ist ihr Gebrauch gesetzlich begründet durch eine Höchsttragezeit begrenzt.
  • Technischer Schutz wäre verfügbar. Geld zur Anschaffung entsprechender Geräte ist vorhanden und bereit gestellt.



Miserable Ausstattung der Schulen



  • 10% aller Schulen in Deutschland verfügten 2021 über eine moderne raumlufttechnische Anlage. In 90% der deutschen Schulen existierten weder Lösungen für „gute Luft“ noch Lösungen für eine „Corona-freie Luft“.
  • Diesen 90% aller Schulen stellten die meisten Gesundheitsämter und die meisten Schulämter selbst ein Jahr nach Beginn der Pandemie noch die Stoßlüftung anheim - als angeblich ausreichenden Schutz vor SARS-CoV-2 im Klassenraum.
  • Schulen können außerhalb des Sommers kaum gelüftet werden.



Messungen an einem Frankfurter Gymnasium



  • Nach einer Umfrage unter allen Eltern eines Frankfurter Gymnasiums, unterstützten schon im Jahr 2020 knapp 80% der Teilnehmer die Einführung von Luftreinigungsgeräten als ergänzende Maßnahme zum Stoßlüften und zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Sie waren sogar bereit, Luftreinigungsgeräte für alle Klassenräume ihrer Schule selbst zu finanzieren.
  • Zu diesem deutlichen Meinungsbild hatte beigetragen, dass in allein einer einzigen Klasse dieser Schule vier Schüler kurz hintereinander positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden waren. Hier wurde deutlich, dass zwischen zwei Stoßlüftungen Aerosol-Konzentrationen im Klassenraum erreicht werden können, bei denen es trotz des Tragens von Masken zu Übertragungen von SARS-CoV-2 kommt.
  • Angesichts der Virus-Varianten aus Großbritannien, Südafrika und Brasilien, waren im Frühjahr 2021 ergänzende Luftreinigungsmaßnahmen so schnell wie möglich erforderlich. Dies war besonders dringlich, weil bereits ab April abwechselnd für alle Schüler Präsenzunterricht stattfinden sollte.
  • Nach den Kriterien des Arbeitsschutzes sowie den Vorgaben des Umweltbundesamts (UBA) waren die Räume der Frankfurter Schule für den Unterricht nicht geeignet.
  • Messungen im Dezember 2020 in verschiedenen Räumen hatten typischerweise die oben abgebildeten Kennlinien für CO2-Gehalt und Temperatur ergeben.
  • Nachmittags wurden dauerhaft Temperaturen zwischen 15 und 16 Grad erreicht.
  • Die Heizleistung in den Räumen reichte im Dezember nicht einmal aus, um nach der ersten Stoßlüftung wieder eine nach Arbeitsschutz vorgeschriebene Raumtemperatur zu erreichen. Selbst unter Einhaltung der Regeln zum Stoßlüften wurden CO2-Konzentrationen von bis zu 2000 ppm erreicht. Das Umweltbundesamt (UBA) sieht 1000 ppm als zulässige Höchstgrenze für die CO2-Konzentration in Klassenräumen vor und macht daran auch das korrekte Lüftungsverhalten zum Schutz vor SARS-CoV-2 fest.


Lüften ist mehr als "Fenster auf!"



  • Die Fenster in den Klassenräumen des überprüften Frankfurter Gymnasiums konnten nicht so oft und so lange geöffnet werden, dass eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht worden wäre, ohne dass zugleich die Temperatur in den Klassenräumen dauerhaft unter das zulässige Mindestmaß von 20° Celsius sinken zu lassen und ebenfalls zeitgleich die zulässige CO2-Konzentration im Raum ausreichend zu mindern.
  • Somit ließen sich die Fenster eben nicht „genügend öffnen“. Vor einer Weiternutzung der Räume hätte man Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Mängel auszugleichen. Der vom UBA angenommene Ausnahmefall für den Einsatz von Abluftanlagen oder Luftreinigern lag für die meisten Räume des Gymnasiums offensichtlich vor.



Kinder kühlen noch schneller aus als Erwachsene



  • Umso weniger war die zögerliche Bearbeitung des Antrags der Schule zur Aufstellung von Luftfiltergeräten im Rahmen eines Tests zu verstehen. Die Finanzierung der Geräte betrachten die Eltern als Erfüllung einer Aufgabe im Rahmen einer Notlösung, die eigentlich in der Verantwortung des Schulträgers lag und die er im Grunde schon vor Jahren hätten umsetzen müssen.
  • Die Frankfurter Eltern wollten mit der Einführung der Luftfilter-Geräte eine „Corona-freiere Luft“ in den Klassenräumen ihrer Kinder erreichen. Die Studien von Prof. Curtius sprachen eindeutig dafür. Die Einführung sollte auf Kosten der Eltern erfolgen.
  • Ihnen wurden mehr als drei Monate lang mit den absurdesten Begründungen Hindernisse in den Weg gestellt.



AHA+L - Regeln nicht ausreichend im Schulbetrieb



  • Selbst unter streng kontrollierten Bedingungen - die in keiner Schule Deutschlands vorliegen - verhindert das Tragen von Masken die Verbreitung von SARS-CoV-2 nicht (Letizia et al).
  • Nicht einmal der generelle Einsatz von FFP3-Masken könnte Infektionen durch SARS-CoV-2 verhindern (Ueki et al).



Masken: Höchsttragezeit



Medizinische Masken (OP, FFP2, FFP3) dürfen aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht dauernd getragen werden.
Im schulischen Alltag der Pandemie werden in der Regel (5.1.3) filtrierende Halbmasken ohne Ausatemventil benutzt. Für diese gilt (112-190, S. 148):
  • Ihre Tragezeit ist auf 75 Minuten begrenzt.
  • Nach dieser Zeit muss eine Erholungsdauer (Tragepause) von 30 Minuten folgen.
  • Pro Schultag darf sich dies maximal fünfmal wiederholen.
  • Höchstens vier solcher Schultage pro Woche sind erlaubt.
Die Stundenpläne unserer Schulen nehmen bislang keinerlei Rücksicht darauf.



Besorgnis erregende Varianten von SARS-CoV-2: Verschärfung des Problems



  • Die AHA+L-Regeln schützten aus den vorgenannten Gründen schon bisher schlecht.
  • Erste Untersuchungen der SARS-CoV-2-Varianten aus Großbritannien und aus Südafrika deuteten im Frühjahr 2021 darauf hin, dass die AHA+L-Regeln allein gar nicht mehr wirksam sind. Bei den nach diesen Ländern benannten Virus-Varianten waren zudem auch jüngere Menschen häufiger von schweren Verlaufsformen betroffen.
  • Regulärer Schulbetrieb in der Pandemie ohne technischen Schutz ist fahrlässig. Man bringt hierdurch Schüler, Lehrer, Eltern und Großeltern, am Ende die gesamte Gesellschaft und ihre Wirtschaft in Gefahr.

  • Beachten Sie regelmäßig die Hinweise in unserem Blog.