Arbeitsstättenverordnung

Stacks Image 165

Arbeitsstättenverordnung: Mindest-Raumtemperatur

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schreibt vor, dass bei überwiegend sitzender Körperhaltung in Arbeitsräumen eine Mindesttemperatur von 20° C eingehalten werden muss.
Die Raumtemperatur darf 20 Grad Celsius dauerhaft nicht unterschreiten. Diesbezüglich existieren in Deutschland bereits entsprechende Urteile:
• OVG Sachsen, 09.05.2018 (Az. 5 A 998/17) (Ausgangslage: zu hohe Temperatur)
• VG Freiburg, 17.12.2019 (Az. 4 K 4800/19) (Ausgangslage: zu niedrige Temperatur)

Neueste Hinweise finden sich stets in unserem Blog.