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October 2023Neu ab jetzt für den Notfall: INMARSAT-Satelliten-Telefonie
04.12.2024 11:27
Das Land Hessen, die Kommunen und auch die Bundeswehr bereiten sich auf schwierige Zeiten vor. Diesel-Stromaggregate werden in Wasserwerken installiert. Vorräte werden angelegt. Vielerorts wird spezielle Kommunikationstechnik angeschafft. Der Vorstandsvorsitzende von RWE warnte vor Kurzem vor gefährlichen Lücken der Stromerzeugung in Deutschland. Das Handelsblatt sieht im Winter 2024/2025 auch unsere Gasversorgung in Gefahr. Die Unterseekabel des Internets sind zunehmend militärischen Sabotageakten ausgesetzt.
Auch unsere Praxis bereitet sich deshalb auf lang anhaltende Stromausfälle und Infrastruktur-Schäden vor. Dies ist umso wichtiger, als im Blackout kein Internet und kein bodengebundenes Telefonnetz zur Verfügung steht.
Für unsere Patienten und für ausgewählte Behörden haben wir eine spezielle INMARSAT-Rufnummer eingerichtet und wir halten die entsprechenden Endgeräte ab jetzt in Betrieb. Fragen Sie nach dieser Rufnummer während des nächsten Hausbesuchs von Dr. Stock.
Bedenken Sie aber, dass Sie nur anrufen können, wenn Ihnen ebenfalls ein Satelliten-Telefon zur Verfügung steht. Bei lang anhaltendem Stromausfall können Sie zudem nur Satelliten-Telefone nutzen, die keine Bodenstation benötigen, denn diese Bodenstationen benötigen zu ihrem Betrieb elektrischen Strom.
Auch unsere Praxis bereitet sich deshalb auf lang anhaltende Stromausfälle und Infrastruktur-Schäden vor. Dies ist umso wichtiger, als im Blackout kein Internet und kein bodengebundenes Telefonnetz zur Verfügung steht.
Für unsere Patienten und für ausgewählte Behörden haben wir eine spezielle INMARSAT-Rufnummer eingerichtet und wir halten die entsprechenden Endgeräte ab jetzt in Betrieb. Fragen Sie nach dieser Rufnummer während des nächsten Hausbesuchs von Dr. Stock.
Bedenken Sie aber, dass Sie nur anrufen können, wenn Ihnen ebenfalls ein Satelliten-Telefon zur Verfügung steht. Bei lang anhaltendem Stromausfall können Sie zudem nur Satelliten-Telefone nutzen, die keine Bodenstation benötigen, denn diese Bodenstationen benötigen zu ihrem Betrieb elektrischen Strom.
Grippeschutz-Impfungen
20.09.2024 20:57
Wir haben mit den Grippeschutz-Impfungen 2024/2025 begonnen. Bitte reservieren Sie sich jederzeit einen für Sie genehmen Termin.
Cannabis und Autofahrt
23.08.2024 08:44
Seit dem 23.08.2024 gelten neue Grenzwerte für den Cannabis-Wirkstoff THC im Straßenverkehr. Kiffen und Autofahren sind gemeinsam erlaubt. Die neue Regelung erlaubt bis zu 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut – ein Wert, der durchaus Diskussionen auslöst. Doch was bedeutet das für Sie als Autofahrer?
Die neuen Regeln im Überblick
Ab sofort dürfen Autofahrer Cannabis im Blut aufweisen, wenngleich auch nur 3,5 ng THC pro Milliliter Blut. Strafe droht, wenn dieser Wert überschritten wird: 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot
Wer Cannabis mit Alkohol kombiniert hat, muss mit 1000 Euro Bußgeld rechnen. Für Menschen unter 21 Jahren und für alle, die noch auf Probe fahren, gilt ein absolutes Cannabis-Verbot.
Wann ist der Grenzwert erreicht?
Manche Ärzte empfehlen, mindestens 12 Stunden nach dem letzten Joint zu warten, bevor man sich wieder ans Steuer setzt. Allerdings variiert der Cannabis-Abbau von Person zu Person. Einige Menschen bauen den Wirkstoff THC schneller ab, sodass der Wert bereits nach drei bis fünf Stunden unter die 3,5 ng sinken könnte. Einige Fachkollegen hatten ursprünglich 7 ng als unbedenklich erachtet. Der nun eingeführte Wert von 3,5 ng wird von ihnen als vergleichsweise streng angesehen – etwa vergleichbar mit einem Alkoholgehalt von 0,2 Promille im Blut.
Was passiert bei einer Verkehrskontrolle?
Bei einer Verkehrskontrolle könnte die Polizei eine Speichelprobe verlangen, um einen ersten Hinweis auf möglichen Cannabis-Konsum zu erhalten. Als Fahrer sind Sie zwar nicht verpflichtet, diesen Vortest oder einen anderen Wischtest für Drogen durchführen zu lassen. Wer ablehnt, riskiert jedoch, dass die Polizei eine Blutprobe anordnet – eine Untersuchung, die deutlich aufwendiger ist.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wenn Sie regelmäßig Cannabis konsumieren, sei es aus medizinischen Gründen oder aus anderen Motiven, sollten Sie besonders vorsichtig sein, wenn Sie sich ans Steuer setzen. Wenn Sie nur unregelmäßig konsumieren, fahren Sie besser nicht. (letzter Satz: korrigiert auf Hinweis von H. Sperber - vielen Dank!)
Die neuen Regeln im Überblick
Ab sofort dürfen Autofahrer Cannabis im Blut aufweisen, wenngleich auch nur 3,5 ng THC pro Milliliter Blut. Strafe droht, wenn dieser Wert überschritten wird: 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot
Wer Cannabis mit Alkohol kombiniert hat, muss mit 1000 Euro Bußgeld rechnen. Für Menschen unter 21 Jahren und für alle, die noch auf Probe fahren, gilt ein absolutes Cannabis-Verbot.
Wann ist der Grenzwert erreicht?
Manche Ärzte empfehlen, mindestens 12 Stunden nach dem letzten Joint zu warten, bevor man sich wieder ans Steuer setzt. Allerdings variiert der Cannabis-Abbau von Person zu Person. Einige Menschen bauen den Wirkstoff THC schneller ab, sodass der Wert bereits nach drei bis fünf Stunden unter die 3,5 ng sinken könnte. Einige Fachkollegen hatten ursprünglich 7 ng als unbedenklich erachtet. Der nun eingeführte Wert von 3,5 ng wird von ihnen als vergleichsweise streng angesehen – etwa vergleichbar mit einem Alkoholgehalt von 0,2 Promille im Blut.
Was passiert bei einer Verkehrskontrolle?
Bei einer Verkehrskontrolle könnte die Polizei eine Speichelprobe verlangen, um einen ersten Hinweis auf möglichen Cannabis-Konsum zu erhalten. Als Fahrer sind Sie zwar nicht verpflichtet, diesen Vortest oder einen anderen Wischtest für Drogen durchführen zu lassen. Wer ablehnt, riskiert jedoch, dass die Polizei eine Blutprobe anordnet – eine Untersuchung, die deutlich aufwendiger ist.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wenn Sie regelmäßig Cannabis konsumieren, sei es aus medizinischen Gründen oder aus anderen Motiven, sollten Sie besonders vorsichtig sein, wenn Sie sich ans Steuer setzen. Wenn Sie nur unregelmäßig konsumieren, fahren Sie besser nicht. (letzter Satz: korrigiert auf Hinweis von H. Sperber - vielen Dank!)
Affenpocken - M-Pox
17.08.2024 08:43
Nach den Angaben der Weltgesundheitsorganisation breitet sich das Affenpocken-Virus derzeit in Zentralafrika aus. Es verursacht vor allem Hautprobleme wie man sie von allen Pockeninfektionen kennt. Es kommen aber auch Todesfälle vor. Sowohl Affen als auch der Mensch sind für das Virus eigentlich der falsche Wirt.
Gegen die in Zentralafrika vorherrschende Klade des Virus gibt es derzeit noch kein Mittel. Die Erkrankten kann man nur symptomatisch versorgen. Welche Bedeutung der verfügbare Impfstoff im Rahmen der Vorbeugung hat, ist noch nicht klar.
Für die Medizin und die Pflege bedeutet dies, dass die üblichen Hygienemaßnahmen bei der Versorgung von Wunden peinlich genau einzuhalten sind. Für die Menschen in Nicht-Endemie-Gebieten besteht allgemein nur ein Ansteckungsrisiko, wenn infizierte Haut berührt wird oder Haut, deren Infektionsstatus unbekannt ist.
Im Internet kursieren spezielle Empfehlungen zum Eigenschutz bei Promiskuität. Darüber bilde sich jeder seine eigene Meinung. Das Ansteckungsrisiko monogam lebender Europäer ist derzeit gering.
Anders sieht dies in Zentralafrika aus. Die Prävalenz der Affenpocken in der Demokratischen Republik Kongo, beispielsweise ist so hoch, dass die Wahrscheinlichkeit direkten Kontakts mit einem Infizierten medizinisch bedeutsam ist. Hier bergen ganz normale menschliche Verhaltensweisen derzeit ein hohes Infektionsrisiko.
H5N1
20.05.2024 08:01
In den USA breitet sich das Vogelgrippe-Virus aH5N1 in Säugetieren aus. Rohmilch scheint ein wichtiger Vektor zu sein. Man kann derzeit nur wünschen, dass Rohmilch weder von Menschen noch von Schweinen getrunken wird.
Kontaktformular
17.10.2023 07:08
Bitte verwenden Sie nur das Kontaktformular unserer Website. Rufen Sie immer zuerst unsere Website auf und wählen Sie dort das Kontaktformular aus. Keine der bei Google frei zirkulierenden Varianten ist gültig oder führt zu uns. Wir verwenden auch nicht WhatsApp oder andere unsichere Medien. Vertrauen Sie keiner Internet-Suchmaschine, wenn es um den Schutz Ihrer medizinischen Daten geht!
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