Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

  • Labore sollen ab jetzt Untersuchungsergebnisse aller Menschen an die Gesundheitsämter weitergeben, die auf SARS-CoV-2 sowie das seit 2002 bekannte SARS-Coronavirus getestet werden – also auch die negativen Testergebnisse. Die Labore sollen den Namen und das genaue Geburtsdatum des jeweiligen Betroffenen zwar pseudonymisieren, aber den Geburtsmonat sowie das Geschlecht und den Wohnort übermitteln. Betroffen sein könnten hiervon langfristig wohl Millionen Menschen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber sieht hierbei einen Eingriff in die Grundrechte einer „eklatanten Anzahl von Betroffenen“, wie er mitteilte. Die Grundlage, auf der dieser Eingriff erfolgen solle, sei nicht ersichtlich. Er halte ihn deshalb weder für erforderlich, noch für verhältnismäßig.
  • Kelber zufolge handelt es sich auch bei in einer nicht-namentlichen Meldung enthaltenen Angaben noch immer um personenbezogene Daten. Demnach sind diese besonders schützenswert. „Die dürftigen Angaben in der Begründung deuten darauf hin, dass eine rein statistische Erfassung den Zweck ebenso erfüllen würde“, schrieb der Datenschützer.
  • In seiner Stellungnahme sprach er zudem einen Punkt an, der in Frage stellt, ob die Regelung derzeit überhaupt sinnvoll umgesetzt werden kann. Denn womöglich wird sie Gesundheitsbehörden vor massive Probleme stellen. Mehr als 90 Prozent aller Coronavirus-Tests fielen nach Angaben des Robert Koch-Instituts derzeit negativ aus, so Kelber. „Eine Meldepflicht würde also zu einer enormen Zunahme der Meldungen führen.“