Kein Experiment mit Viertklässlern in Hessen

Die Schulpflicht für Viertklässler in Hessen wurde am Freitag vorläufig außer Kraft gesetzt. Das ging aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel hervor. Die Richter gaben dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt Recht, der sich gegen eine Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie richtete. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und somit in einem Grundrecht verletzt. Die Entscheidung gilt für Schüler der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, von Sprachheilschulen und von Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N)