Tätigkeitsschwerpunkte

Dabei handelt es sich um hauptsächliche Tätigkeitsfelder gem. § 27 (4) 3 der Berufsordnung für Ärzte vom 01.02.2004, die natürlich nicht mit nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbenen und angehäuften Facharzttiteln zu verwechseln sind! - Der Praxisinhaber ist Facharzt für Allgemeinmedizin mit den Zusatzbezeichnungen Suchtmedizinische Grundversorgung und Notfallmedizin.